Unser Honorar

honorar
Business Coaching
Führungssparring
Life Coaching
Personal Training

Die Kosten für ein Coaching hängen von einigen Faktoren ab: Auftraggeber/in (betrieblich oder privat), Branche, Arbeitsfelder, Art des Coachings, Umfang des Coachings, Ort der Durchführung etc.

Ganz allgemein gilt:
  • Unser Honorar ist ein Zeithonorar (pro Stunde/Tag).
  • Mögliche Nebenkosten (z. B. externe Raummiete, Reisekosten) werden individuell berechnet und angeboten.
  • Diese Dienstleistung ist umsatzsteuerpflichtig, d. h. plus 19 % MwSt.

 

Traumatherapie
Gesprächstherapie
Mental Coaching

Dieses Coachingangebot richtet sich an Privatpersonen, zählt gesetzlich zu Heilbehandlungen/Psychotherapie und ist nach §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Die Kosten werden trotz Zulassung (Psychologin M.Sc., Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie — die sogenannte Heilererlaubnis) nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, denn die Heilererlaubnis ist nicht gleichzeitig eine Krankenkassenzulassung.

Viele private Krankenversicherungen oder eine «Zusatzversicherung Psychotherapie» bei gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten zu unterschiedlichen Anteilen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei Ihrem Zusatzversicherer.

Uns können Sie abschreiben

Die Ausgaben für Coaching können als Fortbildung steuerlich geltend gemacht werden, wenn erkennbar ist, dass es der beruflichen Weiterentwicklung dient und der oder die Coach darauf spezialisiert ist.

Kostenübernahme

Die Kosten für Traumatherapie, Gesprächstherapie und Mental Coaching werden trotz Zulassung (Psychologin MSc., Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Viele private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten die Kosten zumindest teilweise.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Zusatzversicherer.

Selbstzahlung könnte sich lohnen

Die Therapiekosten selbst zu bezahlen hat einen Vorteil: Sie werden bei Ihrer Krankenkasse nicht als «psychisch krank» aktenkundig. Das könnte sich dann als vorteilhaft erweisen, wenn Sie die Krankenkasse oder den Tarif wechseln, wenn Sie andere Versicherungen abschließen (z. B. Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung), oder wenn Sie in den Staatsdienst wollen.

 

Unser Angebot

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